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  "date": "2020-12-27T14:30:00+01:00",
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  "room": "r3s - Monheim/Rhein",
  "slug": "rc3-678386-elektronische_beweisfuehrung",
  "url": "https://pretalx.rc3.studio/rc3-channels-2020/talk/CHGKBJ/",
  "title": "Elektronische Beweisf\u00fchrung",
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  "track": "MON r3s Rhein VHS",
  "type": "Talk",
  "language": "de",
  "abstract": "Das Internet \u2013 es wird gehandelt, sich vernetzt und gelebt. Dass dabei Straftaten passieren, gegen die rechtlich vorgegangen werden kann, ist klar. Beweismittel Nummer 1 sind oft Screenshots, doch diese sind nicht f\u00e4lschungssicher und auch das deutsche Rechtssystem ist noch nicht endg\u00fcltig in der Digitalisierung angekommen. Im Rahmen des Vortrags sollen praktische Beispiele f\u00fcr das Manipulationspotenzial aufgezeigt werden und erste Handlungsvorschl\u00e4ge gegeben werde, welche Optionen der Gesetzgeber, die Rechtsprechung sowie die Wissenschaft h\u00e4tten, um diesen unbefriedigenden Zustand zu l\u00f6sen.",
  "description": "Immer mehr Zeit unseres Lebens verbringen wir im Internet, einer der gr\u00f6\u00dften Faktoren dabei sind die Social Media\u2122. Galt dies lange als oberfl\u00e4chliche Teenagerbesch\u00e4ftigung wird nun immer klarer, dass wie wir uns verhalten und was wir dort erleben auch unser soziales Zusammenleben und unsere Gesellschaft formen, ja diese sich immer mehr ins Digitale verlagern. Die Digitalisierung f\u00fchrt an keiner anderen Stelle in so einem gro\u00dfen Bogen vorbei, wie an den Gerichten und der Verwaltung. Dass die elektronische Aktenf\u00fchrung an den Bundesgerichten erst seit dem 02.04.2020 m\u00f6glich ist (vgl. \u00a7 2 BGAktFV) l\u00e4sst bereits Fragen nach sich ziehen. W\u00e4hrend aber die elektronische Gerichtsakte an den Gerichten sp\u00e4testens zum 01. Januar 2026 zur Verf\u00fcgung stehen sollen (vgl. Art. 3 EAkteJEG) und f\u00fcr die Anw\u00e4ltInnen bereits jetzt eine passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) gilt, besteht die Gerichtswirklichkeit im Alltag im Jahr 2020 aus Handakten und Faxger\u00e4ten. Ein viel gr\u00f6\u00dferes Problem existiert jedoch im Rahmen der elektronischen Beweisf\u00fchrung, da der Beweiswert eines Screenshots der freien richterlichen Beweisw\u00fcrdigung ( \u00a7 286 ZPO) freigestellt wird. Ein Zustand, der unter Umst\u00e4nden dazu f\u00fchren kann, dass eine Transaktion \u00fcber Ebay gerichtlich nicht anerkannt wird, weil der Vertragsschluss hier ausschlie\u00dflich \u00fcber den Emailaustausch oder Screenshots der Plattform nachgewiesen werden kann. Dadurch k\u00f6nnen sich Gerichtskosten nicht unerheblich erh\u00f6hen, da Sachverst\u00e4ndige zur Feststellung der Echtheit eines Screenshots hinzugezogen werden m\u00fcssen. Kennt eine Richter*in diese Beweise ohne jegliche weitere \u00dcberpr\u00fcfung auf Echtheit als solche an, werden dadurch die Urteile jedoch anzweifelbar. Die Gefahr, dass Screenshots gef\u00e4lscht werden, ist jedoch nicht unbegr\u00fcndet, da man mit einfachen technischen Mittel diese problemlos manipulieren kann. Sowohl was dokumentiert werden soll als auch Erstellungsdatum und -Uhrzeit k\u00f6nnen ohne tiefergehendes technisches Verst\u00e4ndnis leicht manipuliert und dementsprechend angezweifelt werden. Auch wie ein rechtlich verwertbarer Screenshots \u00fcberhaupt auszusehen hat ist nicht allgemein bekannt und kann dazu f\u00fchren, dass eine Klage nicht m\u00f6glich wird.",
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